Genehmigungen im Unterglasanbau
Es spielt keine Rolle, ob es sich um Neubau, Umbau oder Nutzung Ihres Gewächshauses, eine andere Energiequelle für Ihren Betrieb oder Veränderungen hinsichtlich Wasserspeicherung und -verwendung handelt. Als Gewächshausbetrieb haben Sie mit vielen Gesetzen und Vorschriften zu tun, variierend von Flächennutzungsplänen bis Genehmigungen. Diese komplexen Gesetze und Regeln erfordern Zeit und Wissen. Wissen, das die Berater von DLVge in hohem Maße besitzen. Sie bieten Beratung zu den benötigten Genehmigungen und zur besten Vorgehensweise, um diese zu erhalten. Selbstverständlich übernehmen die Berater auch die Antragstellung selbst, das Verfahren und die Zeichenarbeit. So sparen Sie viel Zeit!
Zertifizierung
Die Zertifizierung ihres Produktes oder Betriebs gibt Ihr Unternehmen häufig eine Mehrwert. Aber welche Sachen sollten in Ordnung sein? Was steht im Handbuch? Und welche Sachen sind wichtig wenn der Prüfer vorbeikommt? DLVge entsorgt Sie mit der (vollständige) Zertifizierungsbegleitung, interne Kontrolle, Handbuchaktualisierung und klare Berichterstattung.
- MPS-GAP
- GlobalGAP
- GRASP
- MPS Socially Qualified
- Planetproof
Maximal bauen mit minimalen Regeln
Wer bauen, umbauen, abreißen oder etwas an der Betriebsführung ändern will, benötigt meist eine Baugenehmigung. Oder eine Wassergenehmigung, wenn Sie Gräben verlegen oder zuschütten wollen. Außerdem braucht man eine Genehmigung für die Ein-/Ausfahrt, den Bau eines Containerfeldes, für Parkplätze oder einen Vorplatz. Aber ist das wirklich nötig? Und wenn ja, ist das auch realisierbar? Wir helfen Ihnen dabei, das herauszufinden. Hierzu prüfen wir unter anderem den Baubeschluss, lokale Vorschriften und den Flächennutzungsplan. Wenn man diese Regeln gut interpretiert, kann man mit minimalen Regeln maximal bauen. Daher bieten wir praktische und deutliche Unterstützung für den Erhalt der benötigten Genehmigungen. Schließlich ist der Antrag schon komplex genug.
Meldung Aktivitätenbeschluss & Umweltgenehmigung
Gewächshausbetriebe müssen diverse Umweltvorschriften einhalten. Gelegentlich wird hierzu eine Umweltgenehmigung benötigt, aber meist reicht eine sogenannte Meldung Aktivitätenbeschluss aus. Diese bezieht sich auf die Bodenqualität, die Abführung des Abwassers, Emission, die Verwendung von GVO und vieles mehr. Mit jahrelanger Erfahrung und aktuellen Fachkenntnissen stehen unsere Berater Ihnen zur Verfügung. So bieten wir Ihnen eine gute Vorbereitung und Betreuung des Antragsverfahrens, eine Beratung hinsichtlich der benötigten Genehmigungen sowie darüber, wie Sie die Umweltvorschriften einhalten können, ohne dass dies Ihre Betriebsführung gefährdet.
Landschaftsplanung - mehr Optionen für Ihren Betrieb
Der Flächennutzungsplan, die Raumordnung und das Strukturkonzept der Gemeinde haben einen großen Einfluss auf Ihren Betrieb. Alle 10 Jahre wird der Flächennutzungsplan neu aufgestellt. Das ist Ihr Moment, um darauf Einfluss auszuüben und sich so mehr Spielraum für die Zukunft zu verschaffen. Mit fundierten Kenntnissen und Erfahrung in der Landschaftsplanung können wir Ihre Optionen schnell beurteilen. Auf Wunsch kümmern wir uns um Mitsprachereaktionen, Stellungnahmen und Beschwerdeschriften.
Teilüberarbeitung oder Änderung des Flächennutzungsplans
Wenn Ihre Neubaupläne nicht in den Flächennutzungsplan fallen, kann der Neubau mit einer Teilüberarbeitung oder Änderung des Flächennutzungsplans ermöglicht werden. Eine Änderungsbefugnis, die im Flächennutzungsplan aufgeführt ist, hat die Provinz bereits genehmigt. So ist hierfür nur noch raumplanerische Untermauerung nötig. Bei einer Teilüberarbeitung ist mehr erforderlich, daher wird dieser kleinere Flächennutzungsplan auch als ‘Postzegelbestemmingsplan’ bezeichnet. Bei DLVge finden Sie Berater mit ausgezeichneter Erfahrung auf diesem Gebiet, die sich um die Ausarbeitung Ihrer Reaktionen und die adäquate Betreuung in dieser Projektphase kümmern.
Maßarbeitsvorschrift Aktivitätenbeschluss
Der Aktivitätenbeschluss beinhaltet allgemeine Regeln für umweltbelastende Aktivitäten. Manchmal ist es nicht möglich, Regeln aufzustellen, die in allen Fällen angemessen sind. Daher bietet der Aktivitätenbeschluss die Möglichkeit, mit Maßarbeitsvorschriften von den allgemeinen Regeln abzuweichen. Beispiele hierfür sind das vorgeschriebene Bewässerungssystem, das Abführen von Brackwasser (Umkehrosmoseanlage) oder der Rücklauf von Drainagewasser. DLVge kann diese Maßarbeitsvorschrift aufstellen und betreuen.
Wärme-und Kältespeicherung
Wärme- und Kältespeicherung ist eine andere Bezeichnung für “offenes Bodenenergiesystem”. Für offene Bodenenergiesysteme benötigt man in den meisten Fällen eine Wassergenehmigung für die Entnahme von Grundwasser. Auch hiermit kennen sich die Berater von DLVge aus.
Steuervorteile mit Groen Label Kas (GLK)
Die GLK-Regelung ist eine Stimulierungsmaßnahme der niederländischen Regierung für Unternehmer im Unterglasanbau. Wenn Sie sich für umweltfreundliches Bauen, umweltfreundliche Investitionen und eine entsprechende Arbeitsweise entscheiden, können Sie für Steuervorteile in Betracht kommen. Hierzu müssen Sie die Grundanforderungen erfüllen und eine ausreichende Punktzahl in Teilbereichen Ihrer Wahl erreichen. Außerdem wird ein Energiezertifikat benötigt. Unsere Berater haben mit der GLK-Regelung viel Erfahrung und können gemeinsam mit Ihnen festlegen, ob und wie Sie diese reizvolle Regelung erfüllen können.
Unsere Spezialisten
Wenden Sie sich an einen unserer Spezialisten in diesem Bereich.
Gelista Alicaris
Edwin Langenberg